Am Ende dieses Schuljahres verlässt uns unser Schulleiter Erwin Berkemeier, er geht in den Ruhestand. Ein neuer Direks muss her, doch müssen wir einen nehmen, der schon an drei Schulen abgeblitzt ist und der gegen drei andere Gymis klagt?
Fangen wir mal von vorne an.
Die Schulkonferenz, bestehend aus 12 Lehrern, 6 Schülern und 6 Lehrern, traf sich, um einen Nachfolger zu wählen. Es gab aber nur einen Kanidaten. Er heißt Dr. Hans Münstermann und ist derzeit Lehrer am Monschauer Gymnasium. Er bekam 20 Stimmen gegen und nur 5 für sich. Eigentlich eine eindeutige Ablehnung. Die Bezirksregierung in Köln gab dazu noch keine Stellungnahme ab. Münstermann hatte sich schon vor unserem Gymnasium an drei anderen Schulen beworben. Doch keine wollte ihn, obwohl er überall der Notenbeste war…Woran liegt es, dass keiner ihn will? Das kann man sich ja denken… wie ihr ja wisst, spielt die Persönlichkeit durchaus eine wichtige Rolle… nur mal so nebenbei bemerkt…. naja auf jeden Fall gibt sich Münstermann nicht so schnell zufrieden und klagt vor dem Verwaltungsgericht, um doch noch als Schulleiter genommen zu werden. Ende März wird das Verwaltungsgericht Aachen klären, ob die drei Gymis die Schulleiterstellen erneut ausschreiben müssen, denn normal muss der Notenbeste genommen oder zumindest berücksichtigt werden.
Was heißt das für unsere Schule? Müssen wir ihn nehmen?
Der Regierungspräsident kann laut §61 des Schulgesetztes ohne Rücksicht auf den Entschluss der Schulkonferenz Münstermann als neuen Schulleiter einsetzen. Obwohl unser Stadtrat die Möglichkeit hat, Einspruch dagegen einzulegen, kann Münstermann doch eingesetzt werden, da kein zweiter Bewerber im Rennen ist. Wir werden also noch einige Probleme bekommen…
Ist das ein guter Start bei den eventuell zukünftigen Schülern und Kollegen? Hmm…